Anmeldung Silvestercross

Bitte vor der Anmeldung unbedingt die Ausschreibung, den Haftungsausschluss und die Fahrvorschriften beachten!

Mit diesem Formular könnt ihr uns eure Daten für die Anmeldung zum Silvestercross übermitteln. Das Nennformular zum Herunterladen als PDF-Datei findet Ihr hier. Nach der Eingangsbestätigung erhaltet ihr eine Rechnung über die Nenngebühr und sobald diese beglichen ist taucht ihr in der Liste der eingeschriebenen Fahrer auf.

Solltet Ihr Probleme mit dem Formular haben, könnt Ihr auch die unten stehenden Daten in eine neue E-Mail einfügen, die Daten ergänzen und diese dann an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.

Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Die Bestimmungen der Rahmen-Ausschreibung, der Veranstalter-Ausschreibung und die Durchführungsbestimmungen des Veranstalters sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt insbesondere innerhalb geschlossenen Ortschaften. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Der Umweltschutz ist Bestandteil einer Motorsportveranstaltung. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Das Befahren von Geländeabschnitten bzw. Straßen und Wegen außerhalb der Strecke ist verboten. Das betanken und Reinigen von Fahrzeugen darf nur in dem vom Veranstalter benannten Bereich erfolgen. Die Standflächen im Fahrerlager und im Parc ferme sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe von mindestens 30 € und die Beteiligung an den Entstehenden Kosten nach dem Verursacher-Prinzip nach sich. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln einverstanden und dass Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden. Gemäß der Auflagen der Erlaubnisbehörden muss der Veranstalter für die Durchsetzung dieser mit Mitteln der Ausschreibung sorgen. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, wo Menschen in Gefahr sind, 'Erste Hilfe' zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) bei Hilfeleistungen hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Fahrtleiter entscheidet, ob und in welcher Höhe Zeitverlust anerkannt wird. Der/die Unterzeichner bestätigen mit seiner/ihrer Unterschrift vom Inhalt der Rahmen-, Meisterschafts-, Veranstalter-Ausschreibung und der Rechtsordnung einschließlich der Versicherung und der Haftung / des Haftungsverzichts Kenntnis zu haben und dies ausdrücklich anzuerkennen. Er/sie bestätigen, dass die auf diesem Nennformular eingetragenen Angaben im vollen Umfang zutreffend sind.

Das ausgefüllte und unterschriebene Nennformular könnt ihr uns später, vorab, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.